Karriere!
Zahnmedizinische Fachangestellte (m,w,d)
Liebe Patienten und Patientinnen und Angehörige!
Aktuelle Verhaltensregeln für kieferorthopädische Behandlungen in unserer Praxis (Stand 31.01.2023)
1.Patienten und Patientinnen mit Infektionszeichen (Husten, Fieber, Schnupfen, Halskratzen) dürfen die Praxis weiterhin nicht betreten!
2.Bitte weiterhin nach Eintritt in die Praxis die Hände am Desinfektionsspender desinfizieren!
4.Alle Fragen zur Abrechnung und Rückfragen zu Rechnungen können weiterhin nur telefonisch beantwortet werden.
5.Bei Tätigkeiten,bei denen Aerosole (Ultraschallscaler, Airflow,
Pulverstrahlgeräte) entstehen, testen wir Patienten mit leichten Erkältungssymptomen (Corona-Schnelltest)
6.Staubildung in den Praxisräumen
sollte weiterhin vermieden werden, notfalls warten Sie bitte vor der Praxis in gebührendem
Abstand voneinander.
Das ganze Praxisteam der kieferorthopädischen Praxis freut sich auf verständnisvolle Patienten!
Kostenerstattung für Beihilfepatienten auch bei kieferorthopädischer Behandlung!
Entscheidung
des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 2. Mai 2012 (Az. 2 S
2904/10)! Erwachsene Beihilfepatienten haben bei Vorliegen bestimmter
Umstände Anspruch auf Erstattung ihrer kieferorthopädischen
Behandlungskosten im Rahmen der aktuellen Gebührenordnung für Zahnärzte
(GOZ)!
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