Karriere!
Weiterbildungsassistent für Kieferorthopädie (m,w,d)
Ab 1.04.2022 oder später suchen wir wieder einen Weiterbildungsassistenten (m,w,d) für Kieferorthopädie!
Mindestens 1 Jahr zahnärztliche Praxiserfahrung sollten Sie mitbringen.
Zahnmedizinische Fachangestellte (m,w,d)
Liebe Patienten und Patientinnen und Angehörige!
Aktuelle Verhaltensregeln für kieferorthopädische Behandlungen in unserer Praxis (Stand 2.05.2022)
1.Patienten und Patientinnen mit Infektionszeichen (Husten, Fieber, Schnupfen, Halskratzen) dürfen die Praxis weiterhin nicht betreten!
2.Die Praxistür bleibt momentan bis 10 min vor Sprechstunde geschlossen! Bitte warten Sie im Treppenhaus vor der Tür. Bitte tragen Sie auch dort zumindest einen med. Mundschutz.
3.Bitte weiterhin nach Eintritt in die Praxis die Hände am Desinfektionsspender desinfizieren!
4.Im Regelfall sollten sich nicht mehr als 4 Patienten und Patientinnen im Wartezimmer befinden. Wir haben, um dies zu ermöglichen, größere Zeitpuffer zwischen den Behandlungsterminen eingeplant.
5. Angehörige warten weiterhin bitte
draußen. Nur wenn medizinisch unverzichtbar können Eltern bzw. Angehörige ihre minderjährigen Kinder begleiten.
6.Bitte weiterhin einen
Mindestabstand von mindestens 1,5 m
untereinander einhalten!
7.Alle Fragen zur Abrechnung und Rückfragen zu Rechnungen können weiterhin nur telefonisch beantwortet werden.
8.Tätigkeiten,bei denen Aerosole (Ultraschallscaler, Airflow, Pulverstrahlgeräte) entstehen, werden aktuell unter 3G-Bedingungen (Schnelltest bei uns in der Praxis!) durchgeführt.
9.Staubildung in den Praxisräumen
sollte weiterhin vermieden werden, notfalls warten Sie bitte vor der Praxis in gebührendem
Abstand voneinander.
Das ganze Praxisteam der kieferorthopädischen Praxis bittet um Beachtung und Ihr Verständnis!
Kostenerstattung für Beihilfepatienten auch bei kieferorthopädischer Behandlung!
Entscheidung
des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 2. Mai 2012 (Az. 2 S
2904/10)! Erwachsene Beihilfepatienten haben bei Vorliegen bestimmter
Umstände Anspruch auf Erstattung ihrer kieferorthopädischen
Behandlungskosten im Rahmen der aktuellen Gebührenordnung für Zahnärzte
(GOZ)!
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